01.11.2005 | Geldwerter Vorteil
Verbilligter Verkauf von GmbH-Anteilen an den Geschäftsführer
Werden an einen GmbH-Geschäftsführer GmbH-Anteile zu einem unter dem tatsächlichen Wert liegenden Preis verkauft, führt der Preisvorteil zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Das gilt auch, wenn der GmbH-Geschäftsführer die Zusage zum Anteilserwerb zu einem Zeitpunkt erhalten hat, als er noch gar nicht bei der GmbH, sondern bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war. Begründung des BFH: Für das Vorliegen und den Zufluss von Arbeitslohn kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem die Geschäftsanteile tatsächlich erworben wurden. Und da war er bereits Geschäftsführer der GmbH. (Beschluss vom 17.6.2005, Az: VI B 176/04)(Abruf-Nr. 052392)
Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 181 | ID 85354