01.08.2006 | Geldwerter Vorteil
Zeitpunkt der Besteuerung nicht handelbarer Aktienoptionen
Ein Arbeitnehmer muss ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht, das ihm im Rahmen seines Dienstverhältnisses eingeräumt wird, als geldwerten Vorteil versteuern, wenn er die Option ausübt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfassung des geldwerten Vorteils ist nach Auffassung des FG Hamburg der Tag der Einbuchung der Aktien in das Wertpapierdepot und nicht der Tag der Ausübung, wie das Finanzamt gemeint hat. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH (Az: VI B 12/06) wehrt sich das Finanzamt gegen diese Entscheidung. (Urteil vom 16.12.2005, Az: VII 243/04) (Abruf-Nr. 061859)
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 128 | ID 88056