05.02.2010 | Geschenke
Goldmünzen sind steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn
Mit der Ausgabe von Goldmünzen an Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialabgaben sparen zu wollen, ist keine gute Idee. Das musste ein Arbeitgeber vor dem LSG Niedersachsen-Bremen erfahren. Er hatte anstelle von Weihnachtsgeld seinen Arbeitnehmern auf der jährlichen Weihnachtsfeier Krügerrand-Goldmünzen überreicht. Zwar hatte das Finanzamt einer Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zugestimmt, was eigentlich eine Sozialversicherungsfreiheit zur Folge gehabt hätte (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV). Doch daran sah sich das LSG aufgrund der inzwischen ergangenen BFH-Rechtsprechung nicht gebunden. Der BFH hatte erklärt, dass die Übergabe von Goldmünzen nicht typisch für eine Betriebsveranstaltung sei (Urteil vom 7.11.2006, Az: VI R 58/04; Abruf-Nr. 063595). Das LSG entschied deshalb, dass der SV-Prüfer zurecht Sozialversicherungsbeiträge auf den pauschal versteuerten Arbeitslohn gefordert habe. (Urteil vom 25.9.2009, Az: L 4 KR 109/07) (Abruf-Nr. 100127)