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  • 01.01.2007 | Geschenke

    Überreichung von Goldmünzen bei Betriebsveranstaltung

    Im Rahmen einer Weihnachtsfeier überreichte Goldmünzen können nicht mit 25 Prozent pauschal lohnversteuert werden. In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber Krügerrand-Goldmünzen im Wert von etwa 280 Euro vor der Weihnachtsfeier im Vorraum zum eigentlichen Veranstaltungssaal an seine Arbeitnehmer ausgegeben. Der Arbeitgeber war der Ansicht, dass die Übergabe der Goldmünzen „aus Anlass einer Betriebsveranstaltung“ erfolgt war und führte darauf 25 Prozent pauschale Lohnsteuer ab. Das sah der BFH anders: „Aus Anlass einer Betriebsveranstaltung“ würden nur solche Zuwendungen gemacht, die den Rahmen und das Programm der Betriebsveranstaltung beträfen (Essen, Getränke und kleinere Geschenke). Die Überreichung von Goldmünzen sei weder typisch für eine Betriebsveranstaltung noch typisch für eine Weihnachtsfeier. Sonst müsste man die Pauschalierung auch zulassen, wenn der Arbeitgeber auf der Weihnachtsfeier beispielsweise ein 13. Monatsgehalt auszahlen würde. (Urteil vom 7.11.2006, Az: VI R 58/04)(Abruf-Nr. 063595

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 87769