01.04.2005 | Gesetzesänderungen
Antidiskriminierungsgesetz noch in der Diskussion
Mit dem Antidiskriminierungsgesetz setzt die Bundesregierung vier europäische Richtlinien in nationales Recht um. Am 21. Januar 2005 hatte der (erste) Entwurf den Bundestag in erster Lesung passiert. Die Kritik in der Sachverständigen-Anhörung sowie der Wirtschaft an diesem „bürokratischen Monster“ hat die Bundesregierung zu Änderungen veranlasst. Diese sind in den (zweiten) Gesetzesentwurf vom 18. März 2005 (Bundestags-Drucksache 15/4538) eingearbeitet worden.
Nach dem Entwurf darf niemand wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters oder sexuellen Identität benachteiligt werden. Der Anwendungsbereich ist weit. Im Arbeitsrecht erstreckt er sich von der Bewerbung, den Auswahl- und Einstellungskriterien bis hin zu den Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen.
Unser Tipp: Einzelheiten zum Inhalt des Antidiskriminierungsgesetzes und den Wortlaut des Gesetzesentwurfs finden Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) unter „Aktuelle Berichterstattung“.