01.03.2004 | Gesetzesänderungen
Einführungsschreiben zu lohnsteuerlichen Änderungen
Das BMF hat Einzelheiten zum Steueränderungsgesetz 2003 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 in Form eines Einführungsschreibens veröffentlicht. Darin enthalten sind unter anderem sämtliche neuen Freibeträge, Freigrenzen und Steuersätze mit lohnsteuerlichem Bezug.
Zur Abschaffung der Steuerfreiheit von Job-Tickets/Fahrkostenzuschüssen erläutert das BMF: |
Die Tarifermäßigung des Verkehrsträgers für ein Job-Ticket gegenüber dem üblichen Endpreis ist kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. |
Der Wert des Job-Tickets bleibt als Sachbezug außer Ansatz, wenn er zusammen mit anderen Sachbezügen 44 Euro im Monat nicht übersteigt. |
Der Wert des Job-Tickets bzw. der Fahrtkostenzuschuss kann mit 15 Prozent pauschal versteuert werden (R 127 Abs. 5 S. 4 LStR ist überholt). |
Keine Klarheit bringt das BMF-Schreiben zur Steuerpflicht von Drittvorteilen. Es ist vielmehr wieder von einer Mitwirkung des Arbeitgebers die Rede. Nach der Neuregelung in § 38 Abs. 3a EStG ist eine solche Mitwirkung jedoch gerade nicht erforderlich für die Annahme steuerpflichtiger Vorteile. Auch hinsichtlich der Pflicht zur Meldung von Drittvorteilen herrscht weiterhin Unklarheit. Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Finanzamt monatlich eine Meldung machen muss, wenn seine Arbeitnehmer ihm keine Drittvorteile angezeigt oder erkennbar eine Falschanzeige gemacht haben. Aus dem aktuellen BMF-Schreiben könnte man schließen, dass der Arbeitgeber nur dann eine solche Meldung machen muss, wenn er "bei der gebotenen Sorgfalt erkennen kann, dass die Angaben des Arbeitnehmers unzutreffend sind". (Schreiben vom 27.1.2004, Az: IV C 5 - S 2000 - 2/04; Abruf-Nr. 040546 )
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