01.12.2005 | Gesetzesänderungen
Konkrete Streichungen bereits zum 1. Januar 2006!
Die Große Koalition macht Ernst! Ein erster Gesetzentwurf liegt vor („Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“; Abruf-Nr. 053434). Danach sollen zum 1. Januar 2006 unter anderem folgende Steuerbefreiungen und -vergünstigungen gestrichen werden:
- Der Steuerfreibetrag für Abfindungen (§ 3 Nr. 9 EStG)
- Der Steuerfreibetrag bei Übergangsgeldern für Beamte und Soldaten (§ 3 Nr. 10 EStG)
- Die Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtshilfen (§ 3 Nr. 15 EStG)
Unser Tipp: Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 gilt der bisherige Freibetrag weiter, wenn dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt.
Unser Service: Auf unserer Homepage (www.iww.de) informieren wir Sie über die weiteren Entwicklungen. Sie finden die Informationen unter der Überschrift „Aktuelle Berichterstattung“.
Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 199 | ID 88162