01.07.2005 | Gesetzesänderungen
Sozialversicherungsbeiträge sollen früher fällig werden
Vom 1. Januar 2006 an sollen parallel mit der Lohn- und Gehaltberechnung zum Monatsende auch die Sozialversicherungsbeiträge in voraussichtlicher Höhe berechnet und abgeführt werden. In Fällen, in denen es zum Beispiel wegen variabler Lohnbestandteile zu Abweichungen kommt, ist der verbleibende Betrag mit der nächsten Fälligkeit zu zahlen.
Beachten Sie: Das Gesetz hat trotz der geplanten Neuwahlen gute Chancen, noch verwirklicht zu werden. Denn auch die Oppostion würde von der neuen Fälligkeitsregelung profitieren. Sie müsste sich nicht gleich im ersten Regierungsjahr mit den Löchern in der Rentenkasse befassen. (SGB IV-Änderungsgesetz, Bundestags-Drucksache 15/5574)(Abruf-Nr. 051649)
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 113 | ID 87992