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  • 01.02.2004 | Haushaltsbegleitgesetz 2004

    Die steuerlichen Änderungen im Überblick

    Im Kompromiss zum "Steuerreformpaket 2004" war das Haushaltsbegleitgesetz ein Bestandteil. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz.

    Steuersätze und Grundfreibetrag

    Die dritte Stufe der Steuerreform wird teilweise nach 2004 vorgezogen. Die endgültige Entlastung erfolgt dann 2005. Das heißt in Zahlen:

      2003 2004 2005
    Eingangssteuersatz 19,9 % 16 % 15 %
    Spitzensteuersatz 48,5 % 45 % 42 %
    Grundfreibetrag 7.235 Euro 7.664 Euro 7.664 Euro

    Beachten Sie: Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 ist der Einkommensteuertarif stufenlos. Die bisherige Teilungsregelung entfällt.

    Unser Service: In unserem Online-Service finden Sie unter Rechentools einen Lohnsteuerrechner mit allen aktuellen Zahlen.

    Abbau von Steuersubventionen

    Durch die Umsetzung der Koch-Steinbrück-Vorschläge wurden viele Steuervergünstigen pauschal gekürzt. In der Tabelle finden Sie die für die Lohnsteuer wichtigen Änderungen im Überblick:

    Regelung Bis 2003 Ab 2004
    Freibeträge für Abfindungen (§  3 Nr.  9 EStG):
    55. Lebensjahr / Dienstverhältnis 20 Jahre
    50. Lebensjahr / Dienstverhältnis 15 Jahre
    keine der Voraussetzungen erfüllt
    12.271 Euro
    10.226 Euro
    8.181 Euro
    11.000 Euro
    9.000 Euro
    7.200 Euro
    Übergangsgelder oder -beihilfen (§  3 Nr.  10 EStG) 12.271 Euro 10.800 Euro
    Beihilfen zu Geburt oder Hochzeit (§  3 Nr.  15 EStG) 358 Euro 315 Euro
    Jobticket (§  3 Nr.  34 EStG) Steuerfrei Steuerpflichtig
    Sachprämien (§  3 Nr.  38 EStG) 1.224 Euro 1.080 Euro
    Geschenke (§  4 Abs.  5 S.  1 Nr.  1 EStG) 40 Euro 35 Euro
    Abzug für Bewirtungsaufwendungen (§  4 Abs.  5 S.  1 Nr.  2 EStG) 80 % 70 %
    Freigrenze Sachbezüge (§  8 Abs.  2 S.  9 EStG) 50 Euro 44 Euro
    Rabattfreibetrag (§  8 Abs.  3 EStG) 1.224 Euro 1.080 Euro
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§  9a S.  1 Nr.  1 EStG) 1.044 Euro 920 Euro
    Höchstbetrag Vermögensbeteiligung Arbeitnehmer (§  19a EStG) 154 Euro 135 Euro
    Pauschalierungssatz bei Sachprämien (§  37a EStG) 2 % 2,25 %
    Entfernungspauschale (§  9 Abs.  1 S.  3 Nr.  4 EStG)

    Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt ab dem 1. Januar 2004 pro Entfernungskilometer einheitlich 0,30 Euro. Diese Änderung wirkt sich aus: