01.06.2006 | „Heißes Eisen“ Fahrtenbuch
BFH verschärft die Anforderungen weiter
Das Fahrtenbuch bleibt ein „heißes Eisen“. Der BFH hat in einem aktuellen Urteil die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch verschärft und dabei folgende Grundsätze aufgestellt:
1.Erforderliche Angaben: Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss bei beruflichen Fahrten Folgendes enthalten:
- Datum
- Reiseziel
- Aufgesuchter Kunde oder Geschäftspartner bzw. Grund der Reise
- Den bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand
2.Zusammenfassen von Teilabschnitten: Grundsätzlich muss jede einzelne Fahrt gesondert aufgezeichnet werden. Mehrere Teilabschnitte einer einheitlichen beruflichen Reise können zu einem Eintrag verbunden werden, wenn die einzelnen aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden.
3.Übergang zur privaten Nutzung: Der Übergang von der beruflichen zur privaten Nutzung muss durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Gesamtkilometerstands dokumentiert werden.
Das heißt: Ist der Arbeitnehmer den ganzen Tag beruflich unterwegs und hat er neben fünf beruflichen Terminen zum Beispiel mittags einen privaten Termin, muss er mittags den Kilometerstand bei Beginn und bei Ende der „privaten“ Fahrt eintragen.
4.Ergänzende Unterlagen: Die erforderlichen Angaben müssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen. Ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn der geschlossene Charakter des Fahrtenbuchs dadurch nicht beeinträchtigt wird.
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