01.10.2006 | Inhaltliche Ausgestaltung
Pensionszusagen richtig gestalten – Teil II
In der September-Ausgabe haben wir Ihnen erläutert, warum Pensionszusagen häufig Finanzierungslücken aufweisen, wie diese repariert werden können und welche allgemeinen Grundsätze für die Gestaltung gelten. Nachfolgend stellen wir Ihnen die inhaltlichen Aspekte vor. Am Ende geben wir Ihnen eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten an die Hand.
Festrente oder gehaltsabhängige Rente
Das Unternehmen muss sich überlegen, ob die Pensionszusage als Festrente oder gehaltsabhängig ausgestaltet werden soll.
- Festrente: Bei einer Festrente ist der Kapitalbedarf für die Erfüllung der Zusage wesentlich planbarer, etwa durch eine kongruente Rückdeckung auf Rententarifbasis. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Zusage nicht mehr zum Versorgungsbedarf passt, wenn die Zusage und die Finanzierung nicht regelmäßig an den Versorgungsbedarf angepasst werden.
- Gehaltsabhängige Rente: Bei einer gehaltsabhängigen Rente richtet sich der Versorgungsbedarf nach dem Gehalt der Person. Die finanzielle Ausstattung der Pensionszusage ist jedoch nicht so planbar wie bei einer Festrente, weil die Gehaltsentwicklung und der Kapitalbedarf nicht vorhersehbar sind. Die Rückdeckungsversicherung muss daher regelmäßig an die zugesagten Leistungen angepasst werden.
Wichtig: Bei einer gehaltsabhängigen Gestaltung müssen die anrechenbaren Bezüge eindeutig definiert sein (zum Beispiel mit oder ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
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