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  • 07.11.2008 | Insolvenz

    Insolvenzgeldumlage künftig an Einzugsstelle abzuführen

    Als Folge der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung müssen Arbeitgeber ab 2009 die Insolvenzgeldumlage monatlich an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abführen. Bislang erfolgte der Einzug im Rahmen der jährlichen Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Der Beitragsnachweis wird deshalb um ein Kriterium erweitert.  

    Beachten Sie: Ab dem 1. Januar 2010 wird zudem die Deutsche Rentenversicherung auch den Bereich der Unfallversicherung prüfen. Dafür wird das Meldeverfahren der Sozialversicherung (DEÜV) um die Meldetatbestände ergänzt, die für Zwecke der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Betriebsprüfungen relevant sind.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 183 | ID 122724