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  • 10.12.2010 | Insolvenzgeld

    Insolvenzgeldumlage 2011 sinkt voraussichtlich auf 0 Prozent

    Im Jahr 2011 soll die Insolvenzgeldumlage 0,0 Prozent betragen und damit praktisch ausgesetzt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf der „Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld 2011“ vom 5. November 2010 hervor. Noch muss der Bundesrat im Dezember der Verordnung zustimmen, was aber als sicher gilt.  

    Hintergrund: Der Umlagesatz wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich neu festgelegt. Er ist so zu bemessen, dass das Aufkommen aus der Umlage unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Insolvenzereignisse ausreicht, um die voraussichtlichen Aufwendungen zu decken. Bedingt durch die Wirtschaftskrise und die deutliche Zunahme von Firmeninsolvenzen im Jahr 2009 wurde die Insolvenzgeldumlage für 2010 deutlich von 0,10 Prozent im Jahr 2009 auf 0,41 Prozent angehoben. Die unerwartet günstige wirtschaftliche Entwicklung wird in diesem Jahr in Verbindung mit dem höheren Umlagesatz voraussichtlich zu einem Überschuss von 1,1 Mrd. Euro führen. Dieser Überschuss soll die Unternehmen im kommenden Jahr entlasten.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 202 | ID 140807