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  • 11.01.2010 | Insolvenzgeld

    Insolvenzgeldumlage steigt von 0,1 Prozent auf 0,41 Prozent

    Seit 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber eine Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,41 Prozent statt bisher 0,1 Prozent der Bruttolöhne monatlich an die Einzugstelle abführen. (Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010)(Abruf-Nr. 094147)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 5 | ID 132728

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