06.05.2010 | Kein Schriftformerfordernis
Entgeltumwandlung für private Nutzung des Dienstwagens - BSG segnet Gestaltung ab
Verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Entgelts zugunsten eines Dienstwagens, den sie auch privat nutzen dürfen, sind nach der Entgeltumwandlung geringere Sozialversicherungsbeiträge (und Steuern) fällig, wenn der Entgeltverzicht höher ist, als der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung. Das BSG hat diese Gestaltung jetzt „abgesegnet“.
Dienstwagen gegen Entgeltumwandlung
Im Urteilsfall bot eine GmbH ihren Arbeitnehmern einen Dienstwagen ihrer Wahl an, den sie auch privat nutzen konnten. Im Gegenzug mussten die Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Arbeitslohns verzichten (Entgeltumwandlung). Die GmbH berechnete bei den Dienstwagen-Nutzern die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf folgender Basis:
Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro brutto (Steuerklasse III, ein Kind). Er erhält von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen (Listenpreis 28.000 Euro), den er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber trägt alle Kosten (Benzin, Versicherung usw.) Für die Privatnutzung verzichtet der Arbeitnehmer auf 400 Euro seines Bruttolohns.
|
Die Privatnutzung seines Dienstwagens kostet den Arbeitnehmer am Ende tatsächlich monatlich 346,56 Euro (= 2.144,92 Euro ./. 1.798,36 Euro).
Entgeltumwandlung gilt auch für Sozialversicherungsbeiträge
Weil bei dieser Gestaltung das Bruttoentgelt um einen höheren Betrag gekürzt wurde, als der Sachbezug für die Privatnutzung versteuert und verbeitragt werden musste, ergaben sich neben der Steuerersparnis auch geringere Sozialversicherungsbeiträge. Das gefiel dem SV-Prüfer gar nicht, und die Deutsche Rentenversicherung forderte deshalb Beiträge nach.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig