07.03.2008 | Krankenversicherung
Arbeitgeber kann Arbeitnehmer bei Krankenkasse anmelden
Das Recht eines Arbeitnehmers zum Beitritt in die Krankenkasse seiner Wahl kann auch der Arbeitgeber ausüben. Der Arbeitnehmer muss sich nicht persönlich bei der Krankenkasse anmelden. In dem vom SG Würzburg entschiedenen Fall hatte ein neu eingestellter Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber erklärt, bei welcher Krankenkasse er versichert sein möchte. Der Arbeitgeber meldete ihn daraufhin innerhalb der zwei Wochen bei der Krankenkasse an. Bereits wenige Tage nach Arbeitsbeginn erlitt der Arbeitnehmer einen schweren Unfall. Die Krankenkasse seiner Wahl fühlte sich daraufhin nicht zuständig, weil die Anmeldung nur durch den Arbeitgeber erfolgt sei. Damit sei die Krankenkasse zuständig, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert gewesen war (§ 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V). Nein, entschied das SG und verpflichtete die Krankenkasse, den Arbeitnehmer als Mitglied zu führen und ihm entsprechende Leistungen zu erbringen. (Urteil vom 29.11.2007, Az: S 2 KR 248/02)(Abruf-Nr. 080182)