01.02.2005 | Krankenversicherung
Kündigung bei Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht
Wird ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer versicherungspflichtig, kann er innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht seinen Vertrag kündigen, ohne dass der Krankenversicherer dafür einen Nachweis verlangen kann. Die Verpflichtung, einen Nachweis über die Versicherungspflicht zu erbringen, setzt erst ein, wenn die Zwei-Monats-Frist überschritten ist (§ 178h Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Diese Grundsätze bestätigte der BGH jetzt in einem Fall, in dem ein Versicherungsnehmer seine private Krankenversicherung innerhalb eines Monats kündigte, nachdem er gesetzlich versicherungspflichtig geworden war. Je nachdem, wann die Kündigung erfolgt, hat das folgende Auswirkung auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.
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(Urteil vom 3.11.2004, Az: IV ZR 214/03)(Abruf-Nr. 042983)