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  • 01.02.2005 | Krankenversicherung

    Kündigung bei Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht

    Wird ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer versicherungspflichtig, kann er innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht seinen Vertrag kündigen, ohne dass der Krankenversicherer dafür einen Nachweis verlangen kann. Die Verpflichtung, einen Nachweis über die Versicherungspflicht zu erbringen, setzt erst ein, wenn die Zwei-Monats-Frist überschritten ist (§ 178h Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Diese Grundsätze bestätigte der BGH jetzt in einem Fall, in dem ein Versicherungsnehmer seine private Krankenversicherung innerhalb eines Monats kündigte, nachdem er gesetzlich versicherungspflichtig geworden war. Je nachdem, wann die Kündigung erfolgt, hat das folgende Auswirkung auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.  

    Vertragskündigung 

    Vertragsbeendigung 

    Innerhalb von zweiMonaten nach Eintrittder Versicherungspflicht 

    Rückwirkend ab Eintritt derVersicherungspflicht ohne Nachweisverpflichtung 

    Nach zwei Monatennach Eintritt derVersicherungspflicht 

    Vertrag endet mit Ablauf des Monats in dem der Versicherungsnehmer den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist 

     

     

    (Urteil vom 3.11.2004, Az: IV ZR 214/03)(Abruf-Nr. 042983

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 21 | ID 87783