12.01.2009 | Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe für „Superstar“-Juroren
RTL muss für Dieter Bohlen und seine „DSDS“-Kollegen Künstlersozialabgabe zahlen. Das hat jetzt das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Tätigkeit der Jury unterfalle der Unterhaltungskunst. Das Künstlersozialversicherungsgesetz gebe keinen besonderen Qualitätsrahmen vor. Es reiche aus, wenn die Juroren eine eigenschöpferische Leistung zur Unterhaltung des Fernsehpublikums erbringen.
Beachten Sie: RTL hat sich noch nicht geschlagen gegeben. Das Verfahren ist jetzt beim BSG unter dem Aktenzeichen B 3 KS 4/08 R anhängig. (Urteil vom 4.9.2008, Az: L 16 KR 5/08)(Abruf-Nr. 082912)
Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 2 | ID 123845