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  • 12.01.2009 | Künstlersozialabgabe

    Künstlersozialabgabe für „Superstar“-Juroren

    RTL muss für Dieter Bohlen und seine „DSDS“-Kollegen Künstlersozial­abgabe zahlen. Das hat jetzt das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Tätigkeit der Jury unterfalle der Unterhaltungskunst. Das Künstlersozial­versicherungsgesetz gebe keinen besonderen Qualitätsrahmen vor. Es reiche aus, wenn die Juroren eine eigenschöpferische Leistung zur Unterhaltung des Fernsehpublikums erbringen.  

    Beachten Sie: RTL hat sich noch nicht geschlagen gegeben. Das Verfahren ist jetzt beim BSG unter dem Aktenzeichen B 3 KS 4/08 R anhängig. (Urteil vom 4.9.2008, Az: L 16 KR 5/08)(Abruf-Nr. 082912)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 2 | ID 123845