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  • 04.02.2008 | Künstlersozialversicherung

    Kalligraf kann sich in der Künstlersozialversicherung versichern

    Ein Kalligraf kann eine eigenschöpferische Leistung erbringen, die einem Maler, Zeichner oder künstlerischen Grafiker vergleichbar ist. Die Künstlersozialversicherung muss ihn deshalb versichern, wenn 

    • er seine Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausübt
    • und sein Schwerpunkt auf der eigenschöpferischen Gestaltung von Bildern liegt und nicht auf der Wiedergabe von Schriftzeichen.

    (BSG, Urteil vom 15.11.2007, Az: B 3 KS 3/07 R)(Abruf-Nr. 073609

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 21 | ID 117400

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