04.02.2008 | Künstlersozialversicherung
Kalligraf kann sich in der Künstlersozialversicherung versichern
Ein Kalligraf kann eine eigenschöpferische Leistung erbringen, die einem Maler, Zeichner oder künstlerischen Grafiker vergleichbar ist. Die Künstlersozialversicherung muss ihn deshalb versichern, wenn
- er seine Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausübt
- und sein Schwerpunkt auf der eigenschöpferischen Gestaltung von Bildern liegt und nicht auf der Wiedergabe von Schriftzeichen.
(BSG, Urteil vom 15.11.2007, Az: B 3 KS 3/07 R)(Abruf-Nr. 073609)
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 21 | ID 117400