04.04.2011 | Künstlersozialversicherung
Keine Doppelversicherung für Medizinjournalistin
Eine selbstständige Medizinjournalistin, die als approbierte Ärztin bereits über eine Alterssicherung in Form einer Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk verfügt, ist versicherungsfrei nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (BSG, Urteil vom 10.3.2011, Az: B 3 KS 2/10 R; Abruf-Nr. 110913).
Eine selbstständige Medizinjournalistin, die als approbierte Ärztin bereits über eine Alterssicherung in Form einer Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk verfügt, ist versicherungsfrei nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.
Quelle:
Ausgabe 04 / 2011 | Seite 59 | ID 143576
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