01.10.2006 | Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer?
Auch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH-GGf) können grundsätzlich Kurzarbeitergeld erhalten, wenn sie als Arbeitnehmer einzustufen sind. In dem vom SG Kassel entschiedenen Fall ging es um vier GmbH-GGf, die jeweils zu 25 Prozent an der GmbH beteiligt waren. Es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass die GmbH-GGf nicht in einem die Beitragspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis standen. Sie sind daher im Hinblick auf die Gewährung von Kurzarbeitergeld als Arbeitnehmer im Sinne des § 169 SGB III zu beurteilen. (Urteil vom 23.3.2005, Az: S 11 AL 1435/03)(Abruf-Nr. 062808)
Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 165 | ID 88117