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  • 01.02.2006 | Kurzarbeitergeld

    Rechtfertigt Akzeptanzverlust eines Produkts Kurzarbeitergeld?

    Die abnehmende Akzeptanz eines Produktes berechtigt nicht zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Das entschied das BSG im Fall eines Unternehmens, das seit 1922 medizinische Rheumabandagen aus Katzenfellen herstellt. Erstmals 1989 hatte das Unternehmen Kurzarbeit angezeigt und den Geschäftsrückgang mit der Tierschutzproblematik begründet. In der Folgezeit wurde dem Unternehmen wiederholt Kurzarbeitergeld gewährt, letztmalig 1996. Eine weitere Gewährung lehnte die BA ab, weil Auftragsmangel und Arbeitsausfall mit den unverändert fortbestehenden Imageproblemen des hergestellten Produkts im Zusammenhang stünden. Das BSG bestätigte jetzt die Auffassung der BA. Ein allgemeiner soziokultureller Akzeptanzverlust eines Produkts ist nicht als wirtschaftliche Ursache im Sinne der Vorschriften über die Gewährung von Kurzarbeitergeld anzusehen. (Urteil vom 15.12.2005, Az: B 7a AL 10/05 R)(Abruf-Nr. 060234

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 21 | ID 87798