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  • 07.04.2008 | Länger Arbeitslosengeld und Eingliederungsgutschein

    So profitieren ältere Arbeitslose von den neuen arbeitsmarktpolitischen Regelungen

    Ältere Arbeitslose erhalten seit 1. Januar 2008 wieder länger Arbeitslosengeld I und einen Gutschein zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Außerdem wurde die Ende 2007 ausgelaufene „58er-Regelung“ durch die „63er-Regelung“ ersetzt. Das sind die wichtigsten Regeln des siebten Gesetzes zur Änderung des SGB III (Abruf-Nr. 080489). 

    Ältere Arbeitnehmer erhalten länger Arbeitslosengeld I

    Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I ist vom Alter des Arbeitslosen und von der Länge des Versicherungspflichtverhältnisses in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung abhängig. 

     

    Die Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld war bislang erfüllt, wenn in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit (= Rahmenfrist), für mindestens zwölf Monate (= 360 Kalendertage) ein Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel auf Grund einer Beschäftigung oder Krankengeldbezug) bestanden hat. Für die Anzahl der Versicherungsmonate galt eine erweiterte Rahmenfrist von drei Jahren (§ 127 Abs. 1 Nr. 1, § 124 Abs. 1 SGB III). Bis Ende 2007 hatten Arbeitslose somit folgende Ansprüche: 

     

    Dauer des Anspruchs bis 2007

    Nach Versicherungsverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens … Monaten 

    12 

    16 

    20 

    24 

    30 

    36 

    und nach Vollendung des … Lebensjahres 

     

     

     

     

    55 

    55 

    ... Monate 

    10 

    12 

    15 

    18 

    Über 50-Jährige haben künftig länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Aufgrund der längeren Versicherungszeit wird auch die erweiterte Rahmenfrist um zwei auf jetzt fünf Jahre verlängert (§ 127 Abs. 1 Nr. 1 SGB III neu).