01.02.2005 | Lohnfortzahlung
Steuerklassenwechsel gefährdet Zuschuss zum Krankengeld
Der Wechsel der Steuerklasse während des Bezugs von Krankengeld kann zum Wegfall eines Arbeitgeber-Zuschusses führen. Das hat das BAG in einem Fall entschieden, in dem der Arbeitnehmer auf Grund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung im Krankheitsfall von seinem Arbeitgeber im Anschluss an die gesetzliche Entgeltfortzahlung einen Nettoausgleich zwischen Krankengeld und fiktiven Nettogehalt erhielt. Der Arbeitnehmer war langfristig arbeitsunfähig. Er erhielt zunächst von seinem Arbeitgeber vereinbarungsgemäß einen monatlichen Zuschuss zum Krankengeld. Noch während seiner Arbeitsunfähigkeit wechselte er von der Steuerklasse IV in V, während seine Ehefrau von IV in III wechselte. Sein fiktives monatliches Nettoentgelt verringerte sich dadurch auf einen Betrag unterhalb des ihm monatlich zustehenden Krankengeldes. Der Arbeitgeber stellte daraufhin seine Zahlungen ein. Zu Recht, wie das BAG entschied. (Urteil vom 18.8.2004, Az: 5 AZR 518/03)(Abruf-Nr. 050124)