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  • 01.07.2004 | Lohnfortzahlung

    Tarifliche Arbeitszeit als Grundlage für Entgeltfortzahlung?

    Arbeitgeber müssen die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zwingend nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnen. Sie können unabhängig von der individuellen Arbeitszeit des Arbeitnehmers die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit zu Grunde legen, entschied das BAG. Möglich macht das §  4 Abs.  4 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Danach kann durch Tarifvertrag eine von §  4 Abs.  1 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden. Darin liegt kein unverhältnismäßiger Eingriff in den auch im Verhältnis zum Tarifvertrag zwingenden gesetzlichen Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. (Urteil vom 24.3.2004, Az: 5 AZR 346/03; Abruf-Nr.  041180 )

    Quelle: Ausgabe 07 / 2004 | Seite 112 | ID 110935