01.01.2003 | Lohnsteuer
Arbeitgeberbeiträge für angestellten Gesellschafter
Leistungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer sind steuerfrei, wenn es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt (§ 3 Nr. 62 EStG). Eine GmbH ist daher nicht verpflichtet, Lohnsteuer für Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung eines angestellten Gesellschafters abzuführen. Das gilt auch, wenn der angestellte Gesellschafter mit fünfzig Prozent am Stammkapital der GmbH beteiligt ist, entschied das FG Niedersachsen. Inzwischen ist die Sache in der Revision beim BFHund trägt dort das Aktenzeichen VI R 16/03.
Wichtig: Die OFD Erfurt hat Stellung genommen, wie Zukunftssicherungsleistungen bei Gesellschaftern und Geschäftsführern behandelt werden sollen (Verfügung vom 21.8.2003, Az: S 2333 A - 03 - 226; Abruf-Nr. 032329 ). Dabei weicht die OFD insoweit von dem Urteil des FG ab, als sie im Fall eines als Prokuristen angestellten Gesellschafters mit 50 Prozent Kapitalanteil ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis verneint. (Urteil vom 19.12.2002, Az: 11 K 166/98; Abruf-Nr. 032327 )