04.02.2008 | Lohnsteuer
Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen
Der steuerfreie Mindestbetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten im kommunalen Bereich wurde rückwirkend zum 1. Januar 2007 von 154 auf 175 Euro monatlich angehoben (§ 3 Nr. 12 EStG). Die mit Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags einhergehende Anhebung war zunächst nur in den LStR 2008 verankert (R 3.12 Abs. 3 LStR). Das BMF hat jetzt klargestellt, dass die 175 Euro monatlich auch bereits für 2007 gelten. (Schreiben vom 20.12.2007, Az: IV C 5 – S 2337/0)(Abruf-Nr. 080177)
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 20 | ID 117403