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  • 01.07.2005 | Lohnsteuer-Haftung

    GmbH-GGf zahlt Löhne aus eigenen Mitteln

    Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH haftet auch dann für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, wenn er die Löhne aus eigenen Mitteln unmittelbar an die Arbeitnehmer gezahlt hat, weil die GmbH mittellos war. Faktisch habe er dennoch für die GmbH gehandelt und deren Verbindlichkeit getilgt. Letztlich sei nur der Zahlungsweg abgekürzt worden, so das FG Köln. Die Haftung sei aber auf die Lohnsteuer begrenzt, die angefallen wäre, wenn der GGf die ausgezahlten Nettolöhne als Bruttolöhne behandelt hätte. 

    Wichtig: Unter dem Aktenzeichen VII R 21/05 ist beim BFH die Revision anhängig. (Urteil vom 24.2.2005, Az: 10 K 5429/00)(Abruf-Nr. 051750

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 110 | ID 88001