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  • 17.01.2011 | Lohnsteuer

    Keine Zinsen bei Erstattung nachgeforderter Lohnsteuer

    Wird nach Aufhebung eines Nachforderungsbescheids dem Steuerschuldner (Arbeitnehmer) die nachgeforderte Lohnsteuer erstattet, stellt sich die Frage, ob auf den erstatteten Lohnsteuerbetrag gemäß § 233a AO Erstattungszinsen anfallen. Das FG Köln hat das abgelehnt. Begründung: Zwar sei nach § 233a Abs. 1 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag, der sich nach § 233a Abs. 3 AO u.a. bei der Festsetzung der Einkommensteuer ergibt, zu verzinsen. Dies gelte jedoch nach § 233a Abs. 1 Satz 2 AO nicht bei der Festsetzung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen. Unter die Steuerabzugsbeträge fielen laut Gesetzesbegründung auch Nachforderungen von Abzugssteuern. Weil die Nachforderung von Abzugssteuern nicht verzinst werde, gelte dies auch für die Erstattung eines nachgeforderten Abzugsbetrags (Urteil vom 18.3.2010, Az: 11 K 459/09; Abruf-Nr. 104295).  

    Wichtig: Ob dies auch der BFH so sieht, wird die Revision zeigen (Az: I R 68/10).  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141556