01.12.2007 | Lohnsteuer
Mitgliedsbeiträge für einen Wirtschaftsklub
Vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge für die Mitgliedschaft seiner Arbeitnehmer in einen Wirtschaftsklub müssen kein Arbeitslohn sein. In dem vom FG Niedersachsen entschiedenen Fall zahlte eine Unternehmensberatung vier Führungskräften die Mitgliedschaft in einem exklusiven Wirtschaftsklub mit „englischer Atmosphäre“. Dadurch konnte das Unternehmen unter anderem die Räume des Klubs kostenlos für berufliche Präsentationen nutzen. Auch sonst deutete nichts darauf hin, dass die Entlohnung der Arbeitnehmer im Vordergrund stand. Das FG entschied deshalb, dass die Mitgliedschaft der Führungskräfte überwiegend im Interesse des Arbeitgebers sei und kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorläge. (rechtskräftiges Urteil vom 31.5.2007, Az: 11 K 555/04)(Abruf-Nr. 073157)