10.09.2010 | Lohnsteuer
Prostitution: Selbstständige oder nichtselbstständige Arbeit?
Prostituierte, die auf eigene Rechnung arbeiten und hinsichtlich Preisgestaltung, Anzahl der Freier und Art der Leistung weitgehend eigenständig handeln, sind keine Arbeitnehmer. Folge: Der Betreiber eines bordellartigen Nachtclubs, der von den Prostituierten nur eine feste Zimmermiete verlangt, muss keine Lohnsteuer auf den Dirnenlohn der Prostituierten abführen (FG München, rechtskräftiges Urteil vom 18.6.2009, Az: 15 K 2482/06; Abruf-Nr. 101983).
Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 146 | ID 138477