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  • 01.02.2003 | Lohnsteuer-Richtlinien 2004

    Neues zur Besteuerung von Arbeitnehmern

    Das Bundeskabinett hat am 6. August 2003 die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) beschlossen. Der Bundesrat hat diesen am 26. September zugestimmt. Die LStÄR fassen auf 13 Seiten zusammen, was sich in den LStR 2004 ändern wird. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

    Geltungszeitraum der LStR 2004

    Die neuen Richtlinien gelten grundsätzlich beim Steuerabzug

  • vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2003 enden und
  • von sonstigen Bezügen, die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 2003 zufließen.

    In zwei Fällen sind die LStR bereits in Zeiträumen davor anzuwenden:

    1. Die LStR 2004 beziehen sich auf geänderte Vorschriften des EStG.
    2. Die Ausführungen in den LStR 2004 stellen lediglich eine Erläuterung der Rechtslage dar. Bei einer Verschärfung der Verwaltungsauffassung dürfte entsprechend dem Grundsatz von Treu und Glauben eine Anwendung erst ab dem Kalenderjahr 2004 in Betracht kommen.

    Beachten Sie: Die LStR 2004 könnten zum 1. Januar 2004 teilweise überholt sein, weil die laufenden Gesetzgebungsvorhaben noch nicht berücksichtigt sind. Die Abrechnungspraxis wird daher zum 1. Januar 2004 neben den LStR 2004 ergänzende Verwaltungsanweisungen benötigen, um rechtssicher abrechnen zu können. Wir werden Sie informieren.

    Die Änderungen im Einzelnen
    Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern/Vorstandsmitgliedern einer AG (R 24 Abs.  1 LStR)