07.02.2011 | Lohnsteuer-Richtlinien 2011
Wichtige Änderungen - Vereinfachungen und Verschärfungen für die Praxis!
Durch die neuen „Lohnsteuer-Richtlinien 2011“ ergeben sich wichtige Änderungen, die bei der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu beachten sind. Der folgende Beitrag stellt Ihnen die Änderungen vor und zeigt Ihnen, welche davon Vereinfachungen und welche Verschärfungen für die Praxis bringen.
Steuerfreiheit von Sachleistungen bei Reisekostenvergütungen
Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Reisekostenvergütungen (§ 3 Nr. 13 u. 16 EStG) auch dann steuerfrei sind, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer keinen Geldbetrag, sondern eine Sachleistung (zum Beispiel Dienstwagennutzung oder Überlassung einer Unterkunft) zuwendet. Entsprechend wird nun klargestellt, dass die Steuerfreiheit von Reisekostenvergütungen auch (unbare) Sachbezüge umfasst (R 3.13 Abs. 1 und R 3.16 LStR 2011).
Neu geregelt wurde auch, dass Mahlzeiten nicht steuerfrei sind, wenn sie anlässlich einer Auswärtstätigkeit gewährt und mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet werden (R 3.13 Abs. 1 und R 3.16 Satz 5 LStR 2011).
Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Verschiedene Steuerbefreiungsvorschriften (zum Beispiel Gesundheitsförderung oder Leistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern) bzw. die Lohnsteuerpauschalierung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte setzen voraus, dass Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
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