05.05.2008 | Lohnsteuer
Rückzahlung einer unberechtigten Vergütung
Der Geschäftsführer einer GmbH darf seine Stellung nicht zu seinen Gunsten und gegen die Interessen der Gesellschaft nutzen. Diese Pflicht verletzt er, wenn er darauf hinwirkt, dass ihm eine nach dem Anstellungsvertrag nicht zustehende Vergütung von der Gesellschaft angewiesen wird. Zahlt die GmbH die unberechtigte Vergütung an den Geschäftsführer, muss sie dafür Lohnsteuer abführen, die ihr vom Staat nicht erstattet wird. Wird die unberechtigte Zahlung später entdeckt, hat die GmbH gegen ihren Geschäftsführer deshalb nicht nur einen Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Vergütung sondern auch auf Rückzahlung der darauf von der GmbH abgeführten Lohnsteuer. (BGH, Beschluss vom 26.11.2007, Az: II ZR 161/06)(Abruf-Nr. 080064)
Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 76 | ID 119125