01.05.2007 | Lohnsteuer
Telefoninterviewer als „freie Mitarbeiter“
Auch als „freie Mitarbeiter“ bei einem Marktforschungsunternehmen beschäftigte Telefoninterviewer können lohnsteuerpflichtig sein. Nach einem Urteil des FG Köln gilt das zumindest dann, wenn die Interviewer fest an einen vorgegebenen Fragenkatalog gebunden sind, die Interviews ausschließlich in den Räumen des Arbeitgebers durchführen müssen und dabei ständig überwacht werden. Weiter sprach für eine nichtselbstständige Arbeit, dass die Interviewer keine eigenen Mittel investieren mussten und nur geringe Verdienststeigerungen erzielen konnten.
Beachten Sie: Der Fall ist jetzt beim BFH (Az: VI R 11/07) anhängig. (Urteil vom 6.12.2006, Az: 11 K 5825/04) (Abruf-Nr. 071012)
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 73 | ID 110354