01.12.2004 | Lohnsteuer-Termine 2005
Schonfrist nutzen und bares Geld sparen
Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlich gewährten Zahlungs-Schonfrist zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, muss die Zahlung sogar erst am nächsten Werktag erfolgen. Die Lohnsteuer-Termine 2005 haben wir in einem Steuerkalender zusammengefasst.
Unser Service: Den Steuerkalender 2005 finden Sie auch im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen und Checklisten" .
Die monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen müssen jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgegeben werden. Wird der Abgabetermin nicht eingehalten, droht ein Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Dieser kann bis zu 10 Prozent der festzusetzenden Steuer betragen.
Die Lohnsteuer-Anmeldungen müssen künftig elektronisch übermittelt werden (§ 41a Absatz 1 Satz 2 EStG). Die Verpflichtung gilt grundsätzlich für alle nach dem 31. Dezember 2004 endenden Anmeldungszeiträume.
Unser Tipp: In Ausnahmefällen können Arbeitgeber die Anmeldungen auch weiterhin in Papierform abgeben. Dazu müssen sie aber einen entsprechenden Antrag stellen und diesen begründen.
Für Anmeldungszeiträume, die bis zum 31. März 2005 enden, werten die Finanzämter aus Vereinfachungsgründen die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung in Papierform als entsprechenden Antrag. Eine förmliche Zustimmung des Finanzamts muss während dieser Übergangszeit nicht erfolgen (BMF-Schreiben vom 29. November 2004, Az: IV A 6 - S 7340 - 37/04 / IV C 5 - S 2377 - 24/04; Abruf-Nr. 043084 ).
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