04.12.2009 | Lohnsteuer
Tronc-Einnahmen von Spielbankmitarbeitern
Das BVerfG muss entscheiden, ob es verfassungsgemäß ist, dass die aus dem Spielbanktronc finanzierten Zahlungen an die Mitarbeiter der Spielbank keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG sind (Az: 2 BvR 1493/09). Der BFH hatte seinerzeit eine Verfassungswidrigkeit verneint (Urteil vom 18.12.2008, Az: VI R 49/06; Abruf-Nr. 090315; Ausgabe 3/2009, Seite 45).
Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 199 | ID 132004