07.04.2008 | Lohnsteuer
Übernahme von Steuerberaterkosten bei Nettolohnvereinbarung
Übernimmt ein Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung die Steuerberatungskosten für seine Arbeitnehmer, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Das hat das FG Düsseldorf in folgendem Fall entschieden: Ein deutscher Arbeitgeber hatte aus Japan entsandte Arbeitnehmer beschäftigt. Er übernahm alle Steuern und Sozialabgaben, und die Arbeitnehmer bekamen einen festen Nettolohn ausgezahlt (Nettolohnvereinbarung). Im Gegenzug traten sie dem Arbeitgeber alle Ansprüche auf Erstattung von Steuern und Sozialabgaben ab. Der Arbeitgeber ließ für die Arbeitnehmer Steuererklärungen erstellen und übernahm dafür die Kosten. Er war der Meinung, dass die Abgabe der Steuererklärung in seinem eigenen Interesse lag, denn nur er würde von einer Erstattung profitieren. Das sah das FG anders: Ein geldwerter Vorteil kann dem Arbeitnehmer auch dadurch zufließen, dass er Aufwendungen spart, die ein anderer – der Arbeitgeber – für ihn trägt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer selbst einen Steuerberater beauftragt hätte.
Beachten Sie: Der Arbeitgeber hat sich noch nicht geschlagen gegeben und Revision beim BFH (Az: VI R 2/08) eingelegt. (Urteil vom 5.12.2007, Az: 7 K 1743/07 H[L])(Abruf-Nr. 080365)