05.02.2010 | Lohnsteuer
Zufluss einer Gehaltsnachzahlung nach Wegzug ins Ausland
Erhält ein bislang in Deutschland tätiger Arbeitnehmer nach seinem Wegzug ins Ausland noch eine Gehaltsnachzahlung (zum Beispiel eine Bonuszahlung), ist diese trotzdem noch in Deutschland steuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss daher ermitteln, welche Jahreslohnsteuer bei einem Gesamtjahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug und welche unter Einbezug des sonstigen Bezugs angefallen ist/wäre. Dabei gelten die vor dem Wegzug auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsmerkmale (Steuerklasse; Kinderzahl). Die Differenz ist dann die Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug entfällt und die der Arbeitgeber einbehalten und abführen muss.
Beachten Sie: Dass es aufgrund des Wegzugs während des Jahres einen Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht gab, hat für den Lohnsteuerabzug keine Bedeutung. Umgekehrt, bei einem Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht, würde das genauso gelten. (Urteil vom 25.8.2009, Az: I R 33/08) (Abruf-Nr. 093568)