05.05.2008 | Lohnsteuerprüfung
Lohnsteuerprüfer kann Vorlage einer Archiv-CD verlangen
Ein Lohnsteuerprüfer kann verlangen, dass ihm für die Prüfung eine Lohn-Archiv-CD vorgelegt wird. Das gilt auch, wenn es sich nur um ein kleines Unternehmen mit bis zu sieben Arbeitnehmer handelt, die CD extra für die Prüfung angefertigt werden muss und dem Arbeitgeber somit Kosten entstehen. Begründung des FG Baden-Württemberg: Die Finanzbehörde kann im Rahmen einer Außenprüfung verlangen, dass ihr gespeicherte Unterlagen und Aufzeichnungen im Sinne des § 147 Abs. 1 AO (dazu gehören die Lohnunterlagen) auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden (§ 147 Abs. 6 Satz 2 2. Alternative AO). Die Kosten dafür trägt der Steuerpflichtige (§ 147 Abs. 2 Satz 3 AO). Somit liegt es im Ermessen der Finanzbehörde, sich entweder mit Unterlagen in Papierform zu begnügen oder einen entsprechenden Datenträger zu verlangen. Das FG beurteilte das Verlangen des Prüfers auch nicht als unverhältnismäßig. Denn auch bei einem kleinen Unternehmen ermöglicht ein Datenträger einen schnelleren Überblick als Papierunterlagen. (rechtskräftiges Urteil vom 11.5.2007, Az: 9 K 178/06)(Abruf-Nr. 081285)