01.05.2007 | LSG-Entscheidung
Geschäftsführer ohne Gesellschafterstatus kann sozialversicherungsfrei sein
Geschäftsführer, die am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt sind und auch keine familiären Bindungen zu den Gesellschaftern haben, stehen in der Regel in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sind sozialversicherungspflichtig. Hat aber ein solcher Geschäftsführer „beherrschenden Einfluss“ auf die GmbH, so ist nach Ansicht des LSG Hessen von einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen, die sozialversicherungsfrei ist (Urteil vom 23.11.2006, Az: L 1 KR 763/03; Abruf-Nr. 070636).
Der zugrunde liegende Fall
Im Urteilsfall war ein Bankkaufmann und Betriebswirt direkt nach seinem Studium Geschäftsführer einer Wirtschaftsberatungs- und Controlling GmbH geworden. Er besaß keine Anteile an der GmbH. Die im Arbeitsvertrag getroffenen Regelungen sprachen für eine abhängige Tätigkeit. Aus diesen Gründen wurde er auch von der Krankenkasse als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer eingestuft. Dagegen klagte der Mann. |
Die Entscheidung des LSG
Das LSG gab ihm Recht. Es sah besondere Umstände als gegeben an, die für eine selbstständige Tätigkeit sprachen – trotz fehlendem Gesellschafterstatus.
- Weisungsfreiheit: So sei der Geschäftsführer zwar rein formal dem Direktionsrecht der Gesellschafter unterworfen gewesen, faktisch habe er aber weder in organisatorischer oder finanzieller noch in administrativer Hinsicht einem Weisungsrecht unterlegen.
- Einfluss: Auch ohne Stammkapital habe er maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens genommen und es nach seinem Gutdünken geführt.
- Fachwissen: Im Bereich Anlagenberatung verfügte er darüber hinaus als einziger über das notwendige Fachwissen und war daher auch allein zuständig.
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