05.03.2010 | Maßnahmenkatalog vorgelegt
Bürokratieabbau: BStBK fordert Angleichung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
Weil die Unterschiede zwischen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zu einem hohen Aufwand bei der Lohnabrechnung führen, fordert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eine schrittweise Angleichung. Und die BStBK hat gleich Nägel mit Köpfen gemacht und einen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Klar ist aber auch, dass es sich zunächst nur um Wunschdenken handelt.
Geforderte Grundregeln
Ihrem Maßnahmenkatalog stellt die BStBK drei Grundregeln voran, die die Lohnabrechnung deutlich vereinfachen könnten:
- Die Bemessungsgrundlagen für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssen vereinheitlicht werden. Denn die bestehenden Unterschiede machen die Lohnabrechnung kompliziert und fehleranfällig.
- Änderungen müssen in beiden Bereichen gleichzeitig in Kraft treten, weil sie sonst in der Praxis oft gar nicht angewendet werden können.
- Rückwirkende Gesetzesänderungen gilt es zu vermeiden. Hier steht oft ein relativ geringer Entlastungseffekt einem enormen Aufwand bei der Lohnabrechnung gegenüber.
Die derzeitigen Praxisprobleme und ihre Lösungsmöglichkeiten
Zusammengefasst fordert die BStBK folgende Maßnahmen:
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