01.02.2005 | Maximalen Bruttoverkaufspreis ermitteln
Rabattfreibetrag optimal nutzen!
Preisvorteile, die Arbeitnehmer auf Waren oder Dienstleistungen des Arbeitgebers erhalten, bleiben bis zur Höhe des Rabattfreibetrags (1.080 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei. Außerdem darf ein pauschaler Preisabschlag von vier Prozent vorgenommen werden, der wie ein zusätzlicher Rabattfreibetrag wirkt (§ 8 Abs. 3 EStG). Um den Rabattfreibetrag optimal nutzen zu können und die Aufzeichnungspflichten zu erleichtern, sollte der maximale Bruttoverkaufspreis ermittelt werden.
Ermittlung des maximalen Bruttoverkaufspreises
Der maximale Bruttoverkaufspreis berechnet sich wie folgt:
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Beispiel
Ein Reiseveranstalter gewährt seinen Mitarbeitern auf alle Katalogreisen einen Rabatt von 40 Prozent. Welcher Bruttoverkaufspreis ist in Bezug auf den Rabattfreibetrag unschädlich?
Ein um 40 Prozent rabattierter Bruttoverkaufspreis von 3.000 Euro bleibt somit steuer- und sozialabgabenfrei. Nachfolgend die Probe:
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Je weniger Rabatt der Arbeitgeber einräumt, desto mehr können die Arbeitnehmer einkaufen, ohne den Rabattfreibetrag zu überschreiten. Abhängig vom gewährten Rabatt ergeben sich folgende steuerfreien Einkaufsmöglichkeiten (inklusive pauschaler Preisabschlag):
Steuerfreie Einkäufe
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Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten
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