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  • 01.02.2005 | Maximalen Bruttoverkaufspreis ermitteln

    Rabattfreibetrag optimal nutzen!

    Preisvorteile, die Arbeitnehmer auf Waren oder Dienstleistungen des Arbeitgebers erhalten, bleiben bis zur Höhe des Rabattfreibetrags (1.080 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei. Außerdem darf ein pauschaler Preisabschlag von vier Prozent vorgenommen werden, der wie ein zusätzlicher Rabattfreibetrag wirkt (§ 8 Abs. 3 EStG). Um den Rabattfreibetrag optimal nutzen zu können und die Aufzeichnungspflichten zu erleichtern, sollte der maximale Bruttoverkaufspreis ermittelt werden.  

    Ermittlung des maximalen Bruttoverkaufspreises

    Der maximale Bruttoverkaufspreis berechnet sich wie folgt: 

    1.080 Euro 

    für den Rabattfreibetrag unschädlicher Bruttoverkaufspreis 

    Rabatt in % ./. 4 % 

     

    Beispiel

    Ein Reiseveranstalter gewährt seinen Mitarbeitern auf alle Katalogreisen einen Rabatt von 40 Prozent. Welcher Bruttoverkaufspreis ist in Bezug auf den Rabattfreibetrag unschädlich? 

     

     

    1.080 Euro 

    =  

    3.000 Euro 

     

    40 % ./. 4 % 

     

     

    Ein um 40 Prozent rabattierter Bruttoverkaufspreis von 3.000 Euro bleibt somit steuer- und sozialabgabenfrei. Nachfolgend die Probe: 

     

    Katalogpreis 

    3.000 Euro 

    ./. 

    Abschlag 4 % x 3.000 Euro 

    120 Euro 

    ./. 

    Zuzahlung 60 % x 3.000 Euro 

    1.800 Euro 

    Verbleibender geldwerter Vorteil 

    1.080 Euro 

    ./. 

    Rabattfreibetrag 

    1.080 Euro 

    Zu versteuern 

    0 Euro 

     

     

    Je weniger Rabatt der Arbeitgeber einräumt, desto mehr können die Arbeitnehmer einkaufen, ohne den Rabattfreibetrag zu überschreiten. Abhängig vom gewährten Rabatt ergeben sich folgende steuerfreien Einkaufsmöglichkeiten (inklusive pauschaler Preisabschlag): 

     

    Steuerfreie Einkäufe

    gewährter Rabatt 

    5 % 

    10 % 

    15 % 

    20 % 

    25 % 

    30 % 

    35 % 

    40 % 

    maximaler Brutto-verkaufspreis in Euro 

    108.000 

    18.000 

    9.818 

    6.750 

    5.142 

    4.153 

    3.483 

    3.000 

     

     

    Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten