01.06.2006 | Mehr Nehmen als Geben
Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2006
Im „Eiltempo“ hat die Bundesregierung das „Haushaltsbegleitgesetz 2006“ durch den Bundestag gejagt. Weil die Zustimmung des Bundesrats am 16. Juni 2006 auf Grund der Mehrheitsverhältnisse als wahrscheinlich gilt, informieren wir Sie bereits jetzt ausführlich über die geplanten Änderungen.
Höhere Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Zum 1. Juli 2006 werden die Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Wirtschaft wie folgt angehoben:
- Krankenversicherung von 11 Prozent auf 13 Prozent
- Rentenversicherung von 12 Prozent auf 15 Prozent
Die pauschale Lohnsteuer beträgt weiterhin zwei Prozent. Damit zahlen Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten künftig eine Pauschalabgabe von 30 Prozent zuzüglich der Umlagen U1 und U2. Bei einem 400-Euro-Job sind das also zusätzlich 20 Euro monatlich.
Beachten Sie: Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten gilt die Erhöhung nicht. Für sie bleibt es bei einer Pauschalabgabe von zwölf Prozent zuzüglich der Umlagen U1 und U2.
Änderung der Beiträgeberechnung in der Gleitzone
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