06.03.2009 | Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
Neue Regeln für die Vermögensbildung
und -beteiligung von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer sollen sich verstärkt finanziell an ihrem Arbeitgeber beteiligen. Deshalb wird die staatliche Förderung ab 2009 verbessert und ein neues Sparangebot mit Steuerbefreiung eingeführt. Wir erläutern die Anlagemöglichkeiten für Arbeitnehmer und stellen die Regeln vor.
Zwei Sparmöglichkeiten für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, privat über den Arbeitgeber günstig zu sparen.
1. Der Arbeitnehmer lässt sich vom Arbeitgeber jährlich bis zu 360 Euro steuerfrei zuwenden, um diesen Vorteil beispielsweise in Aktien des eigenen Unternehmens oder das Geld in eine neue Art von Investmentfonds (Mitarbeiterbeteiligungsfonds) zu investieren (§ 3 Nr. 39 EStG).
2. Geringverdiener erhalten bis zu bestimmten Einkommensgrenzen eine Arbeitnehmer-Sparzulage von jährlich 80 Euro, sofern sie 400 Euro im Jahr als vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen (§ 13 5.VermBG). Diese Mittel kann der Arbeitnehmer vom Lohn abzweigen oder der Arbeitgeber laut Vereinbarung oder Tarifvertrag zusätzlich zum normalen Gehalt auszahlen. Das Geld kann im Gegensatz zu den steuerfreien 360 Euro auch in ganz normale Aktienfonds oder Genussscheine fließen.
Beachten Sie: Beide Fördermaßnahmen gab es bereits 2008. Sie wurden jetzt aber durch das „Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz“ (Abruf-Nr. 090358) verbessert und erweitert.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig