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  • 01.02.2004 | Mutterschaftsgeld

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld verfassungswidrig?

    Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (§  14 Abs.  1 S.  1 Mutterschutzgesetz) ist zwar grundsätzlich mit der Berufsfreiheit vereinbar. In ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung leistet sie jedoch im Widerspruch zu Art. 3 Abs.  2 GG (Gleichberechtigungsgebot) einer Diskriminierung von Frauen im Arbeitsleben Vorschub. Sie stellt deshalb eine verfassungswidrige Beschränkung der Berufsfreiheit dar. Das ist die Quintessenz einer umfangreichen Entscheidung des BVerfG, die allerdings zunächst ohne Auswirkung für Arbeitgeber bleibt. Die Vorschrift ist weiterhin anwendbar. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber lediglich aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2005 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. (Beschluss vom 18.11.2003, Az: 1 BvR 302/96, NJW 2004, 146; Abruf-Nr.  040198 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2004 | Seite 21 | ID 110863