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  • 01.02.2003 | Mutterschaftsgeld

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Elternzeit?

    Ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach §  14 Abs.  1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit ruht und die Arbeitnehmerin keine zulässige Teilzeitarbeit leistet. Das hat das BAG entschieden.

    Im Urteilsfall hatte eine Arbeitnehmerin nach der Geburt ihres ersten Kindes einen dreijährigen Erziehungsurlaub genommen. Im Verlauf dieses Erziehungsurlaubs wurde sie erneut Mutter. Für die Geburt des zweiten Kindes erhält sie keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, weil ihr Arbeitgeber während dieser Zeit nicht zur Zahlung von Arbeitsentgelt verpflichtet ist. (Urteil vom 29.1.2003, Az: 5 AZR 701/01; Abruf-Nr.  032494 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2003 | Seite 21 | ID 110837