Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2005 | Neue Eckdaten beachten

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2006

    Am 1. Januar 2006 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2006. 

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen in den alten Bundesländern um 50 Euro. In den neuen Bundesländern bleiben sie unverändert. Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Pflegeversicherung steigen bundeseinheitlich um 37,50 Euro. Somit gelten ab 2006 folgende Grenzen: 

     

    Beitragsbemessungsgrenzen 2006

     

    Alte Bundesländer 

    Neue Bundesländer 

    Arbeitslosenversicherung 

     

     

     

     

    • jährlich

    63.000 Euro 

     

    52.800 Euro 

     

    • monatlich

    5.250 Euro 

     

    4.400 Euro 

     

    Allgemeine Rentenversicherung 

     

     

     

     

    • jährlich

    63.000 Euro 

     

    52.800 Euro 

     

    • monatlich

    5.250 Euro 

     

    4.400 Euro 

     

    Knappschaftliche Rentenversicherung 

     

     

     

     

    • jährlich

    77.400 Euro 

     

    64.800 Euro 

     

    • monatlich

    6.450 Euro 

     

    5.400 Euro 

     

    Kranken- und Pflegeversicherung 

     

     

     

     

    • jährlich

    42.750 Euro 

     

    42.750 Euro 

     

    • monatlich

    3.562,50 Euro 

     

    3.562,50 Euro 

     

     

    Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

    Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen: 

     

    • Eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherte und Pflichtversicherte in der GKV und
    • eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung (PKV).