01.12.2006 | Neue Eckdaten beachten
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2007
Zum 1. Januar 2007 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2007. Eine entsprechende Übersicht steht auch in unserem Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen“.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen in den neuen Bundesländern um 150 Euro. In den alten Bundesländern bleiben sie unverändert. Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bundeseinheitlich unverändert. Somit gelten ab 2007 folgende Grenzen:
Beitragsbemessungsgrenzen 2007
| Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | ||
Arbeitslosenversicherung |
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| 63.000 Euro |
| 54.600 Euro |
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| 5.250 Euro |
| 4.550 Euro |
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Allgemeine Rentenversicherung |
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| 63.000 Euro |
| 54.600 Euro |
|
| 5.250 Euro |
| 4.550 Euro |
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Knappschaftliche Rentenversicherung |
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| 77.400 Euro |
| 66.600 Euro |
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| 6.450 Euro |
| 5.550 Euro |
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Kranken- und Pflegeversicherung |
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| 42.750 Euro |
| 42.750 Euro |
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| 3.562,50 Euro |
| 3.562,50 Euro |
|
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:
- Eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für freiwillig in der GKV Versicherte und für Pflichtversicherte in der GKV und
- eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung (PKV).
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