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  • 09.11.2009 | Neue Preisrunde

    Neue Sachbezugswerte für Verpflegung

    Zum 1. Januar 2010 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung von 210 Euro auf 215 Euro erhöht. Die Sachbezugswerte für die Unterkunft bleiben unverändert. Der monatliche Gesamtsachbezug (Vollverpflegung und Unterkunft) beträgt 2010 somit 419 Euro (Zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung; Abruf-Nr. 093502).  

     

    Sachbezugswerte Verpflegung 2010 (in Euro)

    Personenkreis  

    Frühstück  

    Mittagessen  

    Abendessen  

    Verpflegung insgesamt  

     

    monatlich  

    (täglich)  

    monatlich  

    (täglich)  

    monatlich  

    (täglich)  

    monatlich  

    (täglich)  

    Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche
    und Azubis  

    47,00  

    (1,57)  

    84,00  

    (2,80)  

    84,00  

    (2,80)  

    215,00  

    (7,17)  

    Volljährige
    Familien-
    angehörige  

    47,00  

    (1,57)  

    84,00  

    (2,80)  

    84,00  

    (2,80)  

    215,00  

    (7,17)  

    Familien-
    angehörige  

    unter 18 Jahre  

    37,60  

    (1,26)  

    67,20  

    (2,24)  

    67,20  

    (2,24)  

    172,00  

    (5,74)  

    Familien-
    angehörige  

    unter 14 Jahre  

    18,80  

    (0,63)  

    33,60  

    (1,12)  

    33,60  

    (1,12)  

    86,00  

    (2,87)  

    Familien-
    angehörige  

    unter 7 Jahre  

    14,10  

    (0,47)  

    25,20  

    (0,84)  

    25,20  

    (0,84)  

    64,50  

    (2,15)  

     

    Die höheren Sachbezugswerte führen dazu, dass Arbeitnehmer für Kantinenessen, Essensgutscheine oder Restaurantschecks ab Januar 2010 einen höheren Eigenanteil zahlen müssen, damit der Arbeitgeberzuschuss weiterhin steuerfrei bleibt.  

     

    Beachten Sie: Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit, gibt es nunmehr zwei Möglichkeiten: