09.11.2009 | Neue Preisrunde
Neue Sachbezugswerte für Verpflegung
Zum 1. Januar 2010 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung von 210 Euro auf 215 Euro erhöht. Die Sachbezugswerte für die Unterkunft bleiben unverändert. Der monatliche Gesamtsachbezug (Vollverpflegung und Unterkunft) beträgt 2010 somit 419 Euro (Zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung; Abruf-Nr. 093502).
Sachbezugswerte Verpflegung 2010 (in Euro)
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung insgesamt |
| monatlich (täglich) | monatlich (täglich) | monatlich (täglich) | monatlich (täglich) |
Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche | 47,00 (1,57) | 84,00 (2,80) | 84,00 (2,80) | 215,00 (7,17) |
Volljährige | 47,00 (1,57) | 84,00 (2,80) | 84,00 (2,80) | 215,00 (7,17) |
Familien- unter 18 Jahre | 37,60 (1,26) | 67,20 (2,24) | 67,20 (2,24) | 172,00 (5,74) |
Familien- unter 14 Jahre | 18,80 (0,63) | 33,60 (1,12) | 33,60 (1,12) | 86,00 (2,87) |
Familien- unter 7 Jahre | 14,10 (0,47) | 25,20 (0,84) | 25,20 (0,84) | 64,50 (2,15) |
Die höheren Sachbezugswerte führen dazu, dass Arbeitnehmer für Kantinenessen, Essensgutscheine oder Restaurantschecks ab Januar 2010 einen höheren Eigenanteil zahlen müssen, damit der Arbeitgeberzuschuss weiterhin steuerfrei bleibt.
Beachten Sie: Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit, gibt es nunmehr zwei Möglichkeiten:
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